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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

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Hier    ein    schematischer    Aufbau    einer    RWA-Anlage    in    einem    mehrstöckigen Gebäude. Der Gesetzgeber fordert die Montage einer Rauchabzugsvorrichtung. Für   Ein-   und   Mehrfamilienhäuser   gibt   es   ein   RWA-Treppenhaus-Set,   bestehend aus      einer      RWA-      und      Belüftungszentrale,      zwei      RWA-Feuertaster,      ein Lüftungstaster und ein Elektro-Spindel- oder Elektro-Kettenmotor. Siehe Abbildung:
Verpflichtung der Betreiber Der   Betreiber   einer   RWA-Anlage   ist   verpflichtet,   alle   notwendigen   Schutzvorkehrungen   zu   treffen,   um   Gefahren   von   Personen   und Sachen,   die   sich   im   Gebäude   befinden,   abzuwehren.   Indem   er   durch   regelmäßige   Wartung   der   Rauch-   und   Wärmeabzugsanlagen   für deren    Funktionsfähigkeit    Sorge    trägt,    verringert    er    ganz    entscheidend    die    tatsächliche    Schadensgefahr    und    zugleich    sein Haftungsrisiko   im   Schadensfall.   Er   kann   so   jederzeit   dokumentieren,   dass   er   seinen   Verpflichtungen,   die   RWA-Anlagen   einsatz-   und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist. Wir   übernehmen   für   Sie   Inspektion,   Wartung   und   Instandsetzung.   RWA-Anlagen   müssen   in   regelmäßigen   Zeitabständen   nach   Angabe des   Herstellers,   mindestens   jedoch   jährlich,   auf   Funktionsfähigkeit   und   Betriebsbereitschaft   geprüft,   gewartet   und   gegebenenfalls instandgesetzt werden.
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Um   keinen   der   oben   genanten   Punkte   zu   versäumen   empfehlen   wir   den   Abschluß   eines   Wartungsvertrages.   Die   Vorteile   sprechen eine eindeutige Sprache:
Keine Wartung wird vergessen Entlastung von eigenem Kontrollaufwand Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern usw. Überschaubarkeit der Kosten Hilfe im Notfall (Störung)
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Tel:      +49 (0) 2161  /  697 97 25
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