Die   Erstellung   von   Flucht-   und   Rettungswegplänen   erfolgt   nach   den   gesetzlichen Anforderungen, insbesondere unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung (§ 55) sowie der Unfallverhütungsvorschrift. Flucht-   und   Rettungswegpläne   werden   als   Aushänge   erstellt   (Größe   DIN   A4   -   DIN A2).   Sie   richten   sich   an   alle   im   Gebäude   befindlichen   Personen,   an   Mitarbeiter ebenso   wie   an   Besucher.   Der   Standort   sollte   vom   Betreiber   und   Planersteller gemeinsam       festgelegt       werden.       Die       Ausführung       der       Flucht-       und Rettungswegpläne beinhaltet:

Brandschutz-Planung

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Rechnergestützte Erarbeitung von Flucht- u. Rettungswegplänen sowie Feuerwehrdokumentationen Erarbeitung von Konzepten u. Ordnungen zum Brandschutz Individuell und auf der Grundlage der jeweils gültigen Rechtsvorschriften
Fluchtwegbereiche grün hinterlegt Verwendung der entsprechenden Fluchtweg-Grafiksymbole Kennzeichnung des Standortes, Feuerlöschgeräte, Erste-Hilfe-Einrichtungen usw. Überschrift "Flucht- und Rettungswegplan" Legende mit Erläuterung der verwendeten Symbole Oberflächenversiegelung (laminieren) der Pläne Wechselrahmen rot bzw. grün